- Erhöhung des Sparerfreibetrags
- 1.000 Euro Alleinstehende bzw. 2.000 Euro Verheiratete
- Automatische Umstellung
Erhöhung des Sparerfreibetrags ab 2023
Zinseinkünfte aus Kapitalerträgen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparerpauschbbetrag in Anspruch nehmen.
Seit 1. Januar 2023 wurden die Sparerpauschbeträge erhöht:
bis 31.12.2022 | ab 01.01.2023 | |
---|---|---|
für Alleinstehende | 801 Euro | 1.000 Euro |
für Verheiratete | 1.602 Euro | 2.000 Euro |
Wir haben zum 01.01.2023 die Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch angepasst.
Die Erhöhung der Freistellungsaufträge erfolgte automatisch. Haben Sie mehrere Aufträge erteilt, wurden diese prozentual angehoben.
Sie hatten den maximalen Betrag von 801 Euro bzw. von 1.602 Euro bei der VR Bank Schwäbischer Wald eG hinterlegt?
- Dann erhöhte sich dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro.
Ihr Freistellungsauftrag bei uns war niedriger als die mögliche Obergrenze?
- Dann hat sich Ihr Freistellungsauftrag zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.
Beispiel: Ihr bisheriger Freistellungsauftrag bis 31.12.2022 = 100 Euro.
Neuer Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 = 124,84 Euro.
Sie möchten Ihren Sparerfreibetrag anders aufteilen?
Ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag direkt in Ihrem OnlineBanking.
Sollten Sie noch nicht für das Online Banking freigeschaltet sein, können Sie das hier nachholen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Freistellungsauftrag? Wenden Sie sich gerne an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.