VR-MeinKontoFuture

Unser Angebot für junge Erwachsene von 16 bis 26 Jahre

(bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)

VR-MeinKontoFuture sorgt dafür, dass Sie Ihre Finanzen im Griff haben:
 

  • Girokonto für junge Erwachsene
  • Mitgliedschaft mit attraktiver Dividende  
  • Kostenlose girocard (Debitkarte)
  • Alle MeinPlus-Vorteile
  • Online- und TelefonBanking  
  • Kostenlose Kreditkarte* ClassicCard (Mastercard oder Visa)
  • Eingeräumte Kontoüberziehung bei regelmäßigen Einkünften**  
  • Bundesweit kostenlose Geldautomatennutzung im BankCard-ServiceNetz der Volksbanken Raiffeisenbanken
  • Vorsorgepaket VR-MeinKontoFuture der R+V Versicherung mit besonders niedrigen Beiträgen
  • Sondertarife für Lebens- und Unfallversicherung  
  • Private Haftpflicht-, Rechtschutz-, Hausrat und Risikounfallversicherung mit 20 % Rabatt, Kfz-Haftpflichtversicherung mit 5 % Rabatt


* für VR-MeinKontoFuture-Mitglieder ab 18 Jahren mit Bonitätsprüfung
** gemäß Kreditvergaberichtlinien, bei Volljährigkeit

Voraussetzung für VR-MeinKontoFuture ist die Mitgliedschaft bei der VR Bank Schwäbischer Wald eG.  

Konditionen bei eingeräumter Kontoüberziehung
Konditionen bei eingeräumter Kontoüberziehung (Dispokredit)** VR-MeinKontoFuture
Eingeräumte Kontoüberziehung
(eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit)
Sollzins: 8,92 % p.a.

Hierbei handelt es sich um ein repräsentatives Beispiel im Sinne des § 6a Abs. 4 PAngV der VR Bank Schwäbischer Wald eG.

In Anspruch genommerner Kreditbetrag 5.000 Euro

(Anfänglicher) effektiver Jahreszins bei 12 Monaten Laufzeit:

eingeräumte Kontoüberziehungsmöglichkeit: 9,22 %

Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich um einen variablen Zinssatz.

Neue Regelungen

Für die VR Bank Schwäbischer Wald eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von eingeräumter Kontoüberziehung wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die VR Bank Schwäbischer Wald eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung der eingeräumten Kontoüberziehung im Interesse unserer Kunden aufnehmen.

Hinweis bei längerer Nutzung der eingeräumten Kontoüberziehung

Kunden, die ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn die eingeräumte Kontoüberziehung dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die die eingeräumte Kontoüberziehung über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon  - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Welzheim eG für die eingeräumte Kontoüberziehung.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Welzheim eG in Anspruch zu nehmen.

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei eingeräumter Kontoüberziehung unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die VR Bank Schwäbischer Wald eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.