Immobilie renovieren

Zuhause mit vielen Ideen? Zeit für Neues!

Gerade jetzt verbringen wir viel mehr Zeit in unserem Zuhause und lernen es noch mehr zu schätzen. Da fällt einem schnell das eine oder andere heimische Projekt ins Auge, das man nun endlich angehen kann. Sie haben jede Menge Ideen für kleine und größere Modernisierungen, die Ihr Wohnglück vollends perfekt machen? Gut. Dann starten Sie jetzt und lassen Sie sich von unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall dabei unterstützen.

Machen Sie den Immobilien-Check

Die eigenen vier Wände schöner und energieeffizienter machen

Ein neues barrierefreies Bad, neue Fenster, ein klimafreundliches Heizsystem und verbesserte Wärmedämmung: Damit tragen Sie nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern machen Ihre Immobilie zukunftsfähig. Unser Energiesparhaus zeigt Ihnen, mit welchen Kosten sie ungefähr rechnen müssen.

Die angegebenen Werte beziehen sich auf ein Einfamilienhaus und sind grundsätzlich abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Detaillierte Auskunft gibt das örtliche Handwerk. 

Lassen Sie sich zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten von Ihrer VR Bank Schwäbischer Wald eG oder den Heimatexperten von Schwäbisch Hall beraten.

Staatliche Fördermöglichkeiten – so attraktiv wie nie

Neu: Klimaschutzpaket ab 2020

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt:

Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Bis zu 45 Prozent Austauschprämie für Ölheizungen bei Wechsel in ein neues, effizienteres Heizsystem, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Vor-Ort-Energie-Beratung, max. 1.700 Euro pro Wohnobjekt


Steuerliche Förderung1

  • Bis zu 40.000 Euro für energetische Maßnahmen (verteilt auf drei Jahre) für Dämmung, Erneuerung von Fenstern, Einbau digitaler Systeme – vorausgesetzt, das Gebäude ist älter als zehn Jahre
  • Bis zu 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen für Modernisierungsmaßnahmen


KfW-Zuschüsse je nach Programm bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für

  • energetische Sanierung von Wohngebäuden sowie Planung und Baubegleitung durch Sachverständigen/Experten,
  • altersgerechten Umbau,
  • Maßnahmen zum Einbruchsschutz


Riester-Förderung2 für

  • altersgerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau,
  • Entnahme aus Riester-Vertrag von mindestens 6.000 Euro innerhalb von drei Jahren


Wichtig:
Die steuerliche Förderung ist nicht mit KfW- und BAFA-Förderung kombinierbar. Welche Förderungen für Sie in Frage kommen und was es rund um die Beantragung zu beachten gibt, erklären Ihnen gerne Ihre Berater bei der VR Bank Schwäbischer Wald eG und die Heimatexperten von Schwäbisch Hall.

Die Finanzierung Ihrer Maßnahmen

Sorgenfrei finanzieren mit Schwäbisch Hall

Bei Schwäbisch Hall, einem der größten deutschen Baufinanzierer, können Sie aus verschiedenen Sofortfinanzierungsmodellen wählen und sichern sich so überzeugende Pluspunkte:

  • Bis zu 30.000 Euro Darlehen ohne Grundschuldeintrag für alle klassischen Modernisierungen3
  • Zusätzlicher Zinsvorteil4 bei energetischer Modernisierung
  • Konstante Raten bei einer wahlweisen Gesamtlaufzeit von 10, 15, oder 20 Jahren
  • Finanzierung ab 10.000 Euro
  • Kostenlose Sonderzahlungen möglich5
  • Riester-Förderung2 für altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau


Tipp der Schwäbisch Hall:
Sorgen Sie mit 1 Euro pro m2/Monat für die Instandhaltung Ihrer Immobilie vor.

  1. § 35 c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
  2. Bei Berechtigung. Es gelten weitere Voraussetzungen.
  3. Nur bei Tarifen FuchsKonstant 10, 15 und 20; ohne Riester-Förderung; ausgewählter Personenkreis; nur Eigentümer seit mindestens zwei Jahren, keine Neubauten (Ausnahme: Photovoltaik). Es gelten weitere Voraussetzungen.
  4. Zinsvorteile veränderbar; nur bei Tarif FuchsKonstant 10, 15 und 20. Es gelten weitere Voraussetzungen.
  5. In der Sparphase jährlich bis zu fünf Prozent des Anfangsdarlehens; in der Darlehensphase immer und in beliebiger Höhe möglich. Um die maximale Riester-Zulage zu erhalten, sind Einzahlungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr möglich, auch wenn fünf Prozent pro Jahr überschritten werden.