Die Vereine, Kindergärten, Schulen, Organisationen und Einrichtungen oder deren Träger sind berechtigt, eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) auszustellen.
Die Umsetzung der geplanten Maßnahme muss im Jahr der Spende erfolgen. Nach Umsetzung sind die Projektkosten in Form von Rechnungskopien zu belegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Spendenanträge berücksichtigen können, die vom Vorstand, der Geschäftsführung oder Personen in vergleichbarer leitender Funktion der anstragstellenden Institution gestellt werden.
Auf Anfrage der Bank werden Unterlagen (z. B. Legitimationsunterlagen, Freistellungsbescheid, Reinertragsnachweis für die Verwendung von Gewinnsparmitteln) eingereicht.