Spendenanfrage

Sie benötigen eine finanzielle Unterstützung für Ihre geplante Maßnahme (gemeinnützige Projekt/e oder Anschaffung/en)?

Aus den Erlösen unseres VR-GewinnSparens steht uns jedes Jahr eine Spendensumme zur Verfügung, die wir zu 100 % in unsere Region ausschütten. 

Mit diesen Reinertragsspenden unterstützen wir gemeinnützige, soziale und kirchliche Institutionen, Einrichtungen und Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Zuwendungen aus den Mitteln des VR-GewinnSparens

Voraussetzungen für die zweckgebundenen Spenden aus den Reinerträgen des VR-GewinnSparens

Wen und was können wir unterstützen?

  • Gemeinnützige Vereine (Musik, Sport, Kultur, Sonstige)
  • Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Erwachsenenbildung)
  • Soziale/karitative Einrichtungen
  • Kirchliche Institutionen
  • Kommunen

 

Die Spende muss für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden.
Die Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung liegt vor (z. B. bei Kirchen, Kommunen) bzw. wurde vom zuständigen Finanzamt mit einem Freistellungsbescheid bescheinigt (z. B. bei Vereinen, Stiftungen).

Der Verwendungszweck Ihrer Spende kann z. B. aus folgenden Anschaffungen bestehen:

  • Sportvereine: Sportgeräte, Bälle, Pokale, Medaillen, Markierungsfarbe für Sportplätze
  • Musikvereine: Anschaffung Noten, Instrumente, Vereinskleidung
  • Heimatvereine: Anschaffung von Trachten und historischen Gegenständen
  • Kindergärten, Schulen und Kindertagesstätten: Einrichtung und Ausstattung mit Büchern, Sport- und Spielgeräten, Lern- und Spielmaterial
  • Kirchen und Kirchengemeinden: Ausstattung von Jugendräumen und Altenbegegnungsstätten
  • Sozialstationen: Anschaffung von Fahrzeugen
  • Freiwillige Feuerwehr: Anschaffung für Feuerlöschzwecke z. B. Schutzkleidung oder Ausstattung für Schulungszwecke Jugendabteilung

 

Die Vereine, Kindergärten, Schulen, Organisationen und Einrichtungen oder deren Träger sind berechtigt, eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) auszustellen. 

Die Umsetzung der geplanten Maßnahme muss im Jahr der Spende erfolgen. Nach Umsetzung sind die Projektkosten in Form von Rechnungskopien zu belegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Spendenanträge berücksichtigen können, die vom Vorstand, der Geschäftsführung oder Personen in vergleichbarer leitender Funktion der anstragstellenden Institution gestellt werden.

Auf Anfrage der Bank werden Unterlagen (z. B. Legitimationsunterlagen, Freistellungsbescheid, Reinertragsnachweis für die Verwendung von Gewinnsparmitteln) eingereicht.

Wen oder was können wir NICHT aus den Mitteln des VR-GewinnSparens unterstützen:

  • Anfragen und Projekte, die außerhalb unseres Geschäftsgebietes liegen
  • Verwaltungskosten (z. B. Honorare, Löhne, Gehälter etc.)
  • Laufende Kosten (z. B. Mieten, Versicherungen, Nebenkosten etc.)
  • Veranstaltungen (z. B. Raummieten, Verpflegung/Bewirtung, Unterhaltungs-/Künstlerhonorare, Technikmiete, Fahrzeugmiete etc.)
  • Ausflüge (Verpflegung/Bewirtung, Übernachtungskosten, Fahrzeugmiete, Reisekosten, Eintrittsgelder etc.)
  • Sucht- und Gewaltpräventationsmaßnahmen an Schulen (Pflichtaufgabe Träger bzw. Aufgabe der Polizei)
  • Pflichtaufgaben des Staates
  • Sponsoringmaßnahmen
  • Privat- und Einzelpersonen
  • Gewerbetreibende/Firmenkunden
  • Professionelle Sponsoringagenturen
  • Politische Organisationen

Sie haben Fragen zur Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme?

Gerne prüfen wir auch Ihre Spendenanfrage. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.